Ausgabe November 2020, Nr. 62

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte, liebe Tanzbegeisterte,

...wenn es wenig zu lachen gibt wie jetzt beim neuerlichen Lockdown - "light" ist er ganz sicher nicht für Kunst- und Kulturschaffende! - müssen wir uns gegenseitig Mut machen, oder? Wünschen wir uns, dass die erhoffte Wirkung der Kontakt-Beschränkungen auch wirklich eintritt, damit wir über Herbst und Winter nicht in noch größere Gefahren und Einschränkungen schlittern.

In diesem Sinn: Der Newsletter ist dieses Mal kein "Terminkalender", sondern bringt Euch einige wenige Informationen ins Haus, die der einen oder dem anderen vielleicht nützlich sind.

Sprachen wir von wenig Grund zum Lachen? Ein Tipp vom heutigen Zitat:

 

Verloren sei uns der Tag, wo nicht ein Mal getanzt wurde! Und falsch heiße uns jede Wahrheit, bei der es nicht ein Gelächter gab

F. Nietzsche

 

LAG Tanz NRW (Landesarbeitsgemeinschaft Tanz)

Förderung von Tanzprojekten

Die LAG Tanz NRW hat angesichts der aktuellen Situation die Frist für Förderanträge bis auf weiteres ausgesetzt. "Die Corona-Pandemie erschwert auch unsere Arbeit sehr, und viele Tanzvermittler*innen sowie Bildungseinrichtungen und Schulen können gerade kaum in die Zukunft planen. Die Unsicherheiten werden wieder größer. Gerade in Zeiten der Isolation und des Abstands ist es aber besonders wichtig, dass wir nach wie vor Kinder und Jugendliche mit unseren Angeboten erreichen.

Aus diesem Grund setzen wir bis auf weiteres die Frist für Projektanträge aus. Es können ab sofort zu jeder Zeit förderwürdige Projektideen bei uns eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen über unser Förderprogramm erhalten Sie auf unserer Webseite: Antragsstellung und Förderregularien.

Erstantragssteller*innen empfehlen wir, unser Beratungsangebot wahrzunehmen und sich vorab telefonisch mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

 

Förderung integrativer Projekten für und mit geflüchteten jungen Menschen

Wir können noch Restmittel zur Förderung von Tanzprojekten für und mit geflüchteten jungen Menschen, die noch in diesem Jahr stattfinden und am 31.12. enden, vergeben! Die Fördermittel können auch für spartenübergreifende Projekte, digitale Vorhaben, Tanzprojekte in Kooperation mit Schule, Sozialer  Arbeit oder der politischen Bildung vergeben werden. Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite: https://www.lag-tanz-nrw.de/projekte-mit-gefluechteten/

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Tanzmesse NRW für 2022 geplant

Das Landesbüro Tanz plant die nächste Ausgabe der internationalen tanzmesse nrw für den August 2022. "Wir freuen uns darauf, die internationalen Tanzschaffenden dann wieder zum größten Branchentreffen für den zeitgenössischen Tanz in NRW begrüßen zu dürfen - mit neuer Energie, innovativen Formaten und frischem Konzept", so heißt es in der Ankündigung des Landesbüro Tanz.

 

Ausschreibung

Der Dachverband Tanz Deutschland macht eine Stellenausschreibung bekannt, auf die Günther Rebel hinweist: 

Ihr findet die Ausschreibung für die Position „Produktionsleitung Festival für Tanz im August (m/w/d)" auch ab sofort auch auf der Website: /www.hebbel-am-ufer.de/jobs. Bewerbungsschluss ist der 8. November 2020.

Das HAU Hebbel am Ufer produziert und präsentiert jährlich das Festival Tanz im August, eines der wichtigsten europäischen Festivals für den zeitgenössischen Tanz. Seit 30 Jahren zeigt das Festival in Berlin ein internationales Spektrum an zeitgenössischem Tanz, renommierte Kompanien, innovative Choreograf*innen sowie neue Ästhetiken und Formate aus der ganzen Welt, aktuelle Projekte Berliner Künstler*innen und zahlreiche Uraufführungen und Deutschlandpremieren. 

Das Festival wird ganzjährig von der künstlerischen Leitung von Tanz im August und ihrem Team vorbereitet, und ist fest im HAU Hebbel am Ufer verankert.

 

"Existenzielle Einschnitte" -  Allianz der Freien Künste zu Corona

In einer Presseinformation schreibt die "Allianz der Freien Künste": Die für November 2020 angekündigten Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus bedeuten existenzielle Einschnitte für die Freien Künste. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage. 

Insbesondere soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Sparten Musik und Darstellende Künste werden von den Einschränkungen hart getroffen. Dies gilt auch für alle anderen Kunstsparten, deren Existenzgrundlage öffentliche Veranstaltungen sind. 

Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen. 

Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern. 

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände fordern die Bundesregierung eindringlich auf, die nun beschlossenen Maßnahmen umgehend durch Wirtschaftshilfen abzufedern, die auch Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen der Kulturwirtschaft wirkungsvoll, direkt und unbürokratisch Hilfen eröffnen. 

Die Allianz der Freien Künste begrüßt die angekündigte Verlängerung von Überbrückungshilfen und die Erstattung von Einnahmeausfällen bis zu 75 Prozent für den Monat November. Allerdings fordern wir eine Ausweitung der Hilfen etwa für Berufseinsteiger*innen, die keine Vorjahresumsätze vorweisen können. Hier bedarf es sofortiger Regelungen, die verhindern, dass unzählige junge Künstler*innen ihre berufliche Existenz aufgeben. 

Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein. Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen. 

Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur*innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem »Land der Dichter*innen und Denker*innen« nicht aufzuhalten. 

Weitere Informationen: www.allianz-der-freien-kuenste.de

 

Wer diesen Newsletter nicht mehr zugeschickt bekommen möchte, sendet  bitte eine kurze Mail mit dem Betreff: Abmeldung an  tanzwerk-muenster.de. Die Daten werden daraufhin umgehend aus unserem System gelöscht.

 

Mit herzlichen Grüßen, auch  im Namen des Vorstands,

Heike Hänscheid

Öffentlichkeitsarbeit TanzWerk Münster (info@tanzwerk-muenster.de)

 

PS: Denkt bitte rechtzeitig an die Übermittlung  von Terminen  für Dezember 2020  an heike.haenscheid@web.de 

 

Foto: pitterpix.de/pixelio.de